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49,00 €

Informationen zum Batteriepfand

Nach §10 des Batteriegesetzes ist jeder der Starterbatterien in den Umlauf bringt, verpflichtet, ein Pfand in Höhe von 7,50 € zu erheben, wenn beim Kauf einer neuen Starterbatterie, nicht zeitgleich eine Altbatterie abgegeben wird. Bitte beachten Sie, dass z.B. Versorgungsbatterien keine Starterbatterien darstellen und somit vom Batteriegesetz befreit sind.

Wie funktioniert die Pfanderstattung?

Grundsätzlich haben Sie drei verschiedene Möglichkeiten, Ihr gezahltes Pfand wieder zu bekommen:
  • Abholmarkt: Geben Sie Ihre Altbatterie in unserem Abholmarkt in Freiberg am Neckar persönlich vor Ort ab.
  • Rücksendung: Frankieren Sie die Altbatterie ausreichend und senden Sie uns diese unter Beachtung der aktuell gültigen Gefahrgutvorschriften zu.
  • Entsorgung: Entsorgen Sie Ihre Altbatterie bei einem Wertstoffhof, einem Schrotthandel, in einer Werkstatt oder bei jedem Vertrieb von Starterbatterien. Dies ist meist kostenlos möglich, achten Sie nur darauf, sich die Entsorgung der Altbatterie durch einen schriftlichen Nachweis bestätigen zu lassen. Gerne können Sie sich dies auch auf unserer Rechnung bestätigen lassen. Bitte senden Sie uns diesen Nachweis möglichst innerhalb von 14 Tagen per E-Mail, FAX oder per Post zu.

  • Wann erfolgt die Rückzahlung?

    Die Rückzahlung des Batteriepfands erfolgt über die bei der Bestellung gewählten Zahlungsart im Regelfall ebenfalls innerhalb von 14 Tagen.

    Kontaktdaten für die Zusendung des Entsorgungsnachweises

    E-Mail: info@la-provocation.de
    Fax:
    Anschrift: Delbrückstr. 2D, 14193 Berlin

la-provocation.de: Cut v46

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